Anpassung des Studiums?

An der EM Strasbourg ermutigen wir Sie dazu, Ihre Individualität zu entfalten. Wir begleiten Sie bei Ihren Projekten, bei der Verfolgung Ihrer Leidenschaft oder nach Schicksalsschlägen. Um Ihre Einschränkungen und Ambitionen zu berücksichtigen, können Anpassungen in Ihrem Studium vorgenommen werden.

Anpassung des Studiums? - EM Strasbourg

Angepasste Status

  • Studierender mit gesundheitlicher Einschränkung / Behinderung
  • Studierender mit Pflegeverantwortung
  • Studierender Arbeitnehmer / Unternehmer
  • Studierender Hochleistungssportler
  • Studierender Künstler 

*Wenn Sie internationaler Studierender sind, haben Sie Anspruch auf alle Status außer Hochleistungssportler und Künstler.

 

 

Sie sind gesundheitlich eingeschränkt? 

 Wenn Sie sich in einer gesundheitlich eingeschränkten Situation befinden, die eine Anpassung Ihres Studiums erfordert, können Sie einen Antrag beim Behindertenbeauftragten der Universität stellen.  

Die Art der Anpassung hängt von Ihrer Situation ab. Die Mission Handicap wird sich mit der Schule in Verbindung setzen, um die Anpassung vorzunehmen.

 

 

Sie pflegen einen Angehörigen? 

Die EM Strasbourg ist die erste Managementschule, die ihren Studierenden den Status einer pflegenden Person zugestehen kann. Diese Situationen, die je nach Fall variieren, haben konkrete und sehr oft negative Auswirkungen auf den Bildungsweg. Den betroffenen Studierenden werden besondere Rechte eingeräumt: Genehmigung von Abwesenheiten, Urlaub, Teilzeitarbeit, Gruppenwechsel, besondere Anpassungen des Stundenplans... auf einer Basis von etwa zehn Stunden pro Woche je nach Situation. 
Weitere Informationen zum Status der Pflegenden von Angehörigen finden Sie im betreffenden Artikel.

 

 

Sie üben eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Unternehmer aus? 

Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Erwerbstätigkeit von mindestens 10 Stunden pro Woche oder 40 Stunden pro Monat in zwei aufeinanderfolgenden Monaten innerhalb des Semesters ausüben, können Sie  von der Anwesenheitspflicht in den Kursen befreit werden.  
Um einen Antrag auf Anpassung zu stellen, müssen Sie der Schule zwingend einen Arbeitsvertrag vorlegen, der die Anzahl der in einem Monat geleisteten Arbeitsstunden belegt.  

Unternehmer

Wenn Sie studierender Unternehmer sind, ist der nationale Status „studierender Unternehmer" erforderlich. Eine Befreiung von der Anwesenheitspflicht im Unterricht kann gestattet werden. Sie müssen der Schulbehörde die Entscheidung des Pépite-Komitees zukommen lassen, damit die Befreiung in Anspruch genommen werden kann.  

Sie müssen außerdem eine URSSAF-Bescheinigung oder eine Steuerbescheinigung als Selbstständiger vorlegen, um von einer Anpassung profitieren zu können.


 

Sie sind Hochleistungssportler? 

Wenn Sie eine sportliche Aktivität auf hohem Niveau ausüben, lässt sich ihre sportliche Karriere mit dem Hochschulstudium vereinbaren. Eine Anpassung des Stundenplans und der Prüfungen ist möglich.

Den Status eines Studierenden, der Hochleistungssportler ist, erhält man nach Einreichung eines Antrag, der Anfang Juli von einer gemischten Kommission aus Universität, regionaler Sportdirektion, Rektorat und ANS geprüft wird.
 
Eine Bescheinigung des Sportministeriums oder des Verbands, die das Leistungsniveau bescheinigt, ist obligatorisch.  

Um einen Antrag auf Anpassung zu stellen, müssen Sie der Schulverwaltung zwingend einen Nachweis über den Hochleistungssportstatus des SUAPS und eine Bescheinigung des Ministeriums für Stadt, Jugend und Sport vorlegen.


 

Sie sind Künstler? 

Wenn Sie Künstler sind, lässt sich Ihre künstlerische Laufbahn mit einem Hochschulstudium vereinbaren. Den Status eines studierenden Künstlers erhält man, nachdem man ein Dossier eingereicht hat, das von  der Universität und der regionalen Direktion für kulturelle Angelegenheiten geprüft wird.

Für das Jahr 2023-2024 müssen die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen bei der Dienststelle für Kulturarbeit bis Montag, dem 15. Mai 2023 um 17 Uhr eingereicht werden.

Die Art der Anpassung hängt von der Situation des Studierenden ab. Um einen Antrag auf Anpassung zu stellen, muss der Studierende der Schulverwaltung einen Nachweis über den Status als Künstler auf hohem Niveau vorlegen, der von dem Service de l'action culturelle de l'Unistra (Abteilung für kulturelle Maßnahmen der Unistra) ausgestellt wird.

 
 

Kontakt

Weitere Informationen zu den Status: